Zweirädrige Kleinkrafträder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ (Verbrennungsmotor )
- Leistung max.4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum 50 cm³ ( Fremdzündung )
- Leistung max.4kW bei Diesel / Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max.45 km/h
- Hubraum 50 cm³ ( Fremdzündung )
- Leistung max.4kW bei Diesel / Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter : 15 Jahre
Ausbildung : in Theorie und Praxis
Prüfung : in Theorie und Praxis
theoretischer Unterricht :
Bei Ersterteilung :
- 12 x 90 min. Grundstoff
- 02 x 90 min. Zusatzstoff
Bei Erweiterung :
- 06 x 90 min Grundstoff
- 02 x 90 min. Zusatzstoff
praktischer Unterricht :
Übungsstunden : nach Bedarf