Ausbildung Klasse L

Zugmaschinen

  • für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
  • mit Anhänger max. 25 km/h zulässig

Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:

  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
  • mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung und Prüfung:

Nur Theorieprüfung.
Keine praktische Ausbildung erforderlich

theoretischer Unterricht:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff
  • 02 x 90 Minuten Zusatzstoff der Klasse L